Entlassmanagement: Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen
Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung künftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden, allerdings nicht in der ambulanten Notfallversorgung. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. G-BA aktuell Nr. 01 – Januar 2016 weiterlesen →
Wir wünsche Euch und Euren Lieben erholsame und fröhliche Festtage und ein gutes neues Jahr in bester Gesundheit – mit der Besinnung auf das, was ihr habt, tut und ihr seid…
Jeannette Korbanek Leitung Zentrales Patienten- und Belegungsmanagement Universitätsklinikum Halle (Saale) Forum Case Management im Gesundheitswesen e.V.