G-BA aktuell Nr. 01 – Januar 2016
Entlassmanagement: Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen
Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung künftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden, allerdings nicht in der ambulanten Notfallversorgung. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Dies hat der G-BA auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 beschlossen und damit eine Vorgabe aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz fristgerecht umgesetzt. Die genauen Grenzen und Bedingungen von Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind den einzelnen Beschlüssen und den Erläuterungen in den Tragenden Gründen zu entnehmen.
Beschluss vom 17. Dezember: Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement