G-BA aktuell Nr. 01 – Januar 2016

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Entlassmanagement: Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlosseng-ba-logo

Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung künftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden, allerdings nicht in der ambulanten Notfallversorgung. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Dies hat der G-BA auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 beschlossen und damit eine Vorgabe aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz fristgerecht umgesetzt. Die genauen Grenzen und Bedingungen von Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind den einzelnen Beschlüssen und den Erläuterungen in den Tragenden Gründen zu entnehmen.

Beschlüsse vom 17. Dezember 2015 zum Entlassmanagement, die die Heilmittel-Richtlinie, die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie, die Hilfsmittel-Richtlinie und die Soziotherapie-Richtlinie betreffen

Beschluss vom 17. Dezember: Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement

Pressemitteilung vom 17. Dezember 2015: Entlassmanagement Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen