Entlassmanagement 2.0 in Halle
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) schreibt neue Regelungen zum Entlassmanagement der Kliniken vor. So sollen Kliniken künftig Arznei- und Hilfsmittel verordnen und Krankenscheine für bis zu sieben Tage ausstellen – doch Kassen, KBV und Krankenhausgesellschaft konnten sich bislang nicht auf die Ausgestaltung der Details einigen. Nun hat das erweiterte Bundesschiedsamt gesprochen.
Ab Sommer 2017 müssen die Krankenhäuser bei der Entlassung von Patienten nach klar geregelten Verantwortlichkeiten und verbindlichen Standards arbeiten. Diese sind für Patienten auf den Internetseiten der Kliniken nachzulesen. Je nach individuellen Erfordernissen soll für Patienten, die aus der voll- oder teilstationären Behandlung eines Krankenhauses entlassen werden, die Anschlussversorgung verlässlicher sichergestellt werden. Das erweiterte Bundesschiedsamt hat gesprochen. weiterlesen