18.06.2015 Stuttgart

Referenten:
Thomas Bender, RBK – Patientenkoordination
Dr. Dominik Deimel, C2H – Arzt
Marie-Luise Müller, Bundesverband Pflegemanagement , – Pflege

Einleitung: Ursula Matzke, Pflegedirektorin RBK

Entlassmanagement im Krankenhaus neu denken – was ändert sich durch das anstehende GKV Versorgungsstärkungsgesetz“

Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. In die Beschlussvorlage des federführenden Gesundheitsausschusses hatten am Tag zuvor die Koalitionsfraktionen insgesamt 57 Änderungsanträge am Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 18/4095) vom 17. Dezember 2014 eingearbeitet. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat berät das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 10. Juli abschließend. Änderungen (in Auszügen):

  • Um die Zusammenarbeit zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu verbessern, dürfen  Kliniken mehr ambulante Leistungen übernehmen. Für eine lückenlose Versorgung der Versicherten beim Übergang vom Krankenhaus zum niedergelassenen Arzt soll es ein besseres Entlassmanagement geben.
  • Krankenhausärzte dürfen deshalb in begrenztem Umfang Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verschreiben.
  • Über einen Innovationsfonds werden innovative Versorgungsprojekte und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Millionen Euro gefördert.
  • Bei selektivvertraglichen Versorgungsformen, etwa bei der Integrierten Versorgung (IV), erhalten die Krankenkassen und ihre Vertragspartner mehr Gestaltungsspielraum.
  • Die psychotherapeutische Versorgung soll durch eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien des GBA verbessert werden. Die Befugnisse der Psychotherapeuten zur Verordnung von bestimmten Leistungen werden erweitert. Das betrifft zum Beispiel das Verordnen von Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation, die Verordnung von Krankentransporten, Krankenhausbehandlung sowie Soziotherapie.

 

Welche Veränderungen im Entlassmanagement kommen durch das Versorgungstärkungsgesetz auf die Krankenhäuser zu? Wie können Krankenkassen sich besser in den Prozess der Nachsorgeorganisation integrieren? Schafft es das GKV-VSG, die Schnittstelle zwischen Krankenhaus und ambulanten Vertragsärzten zu überwinden? Diese Fragen möchte das Forum für Case Management im Gesundheitswesen – Forum CMG e.V. im Rahmen von drei Veranstaltungen beantworten.

Patientenkoordination/Case-Management“

Für viele Menschen ist ein Aufenthalt im Krankenhaus mit Fragen und Unsicherheiten verbunden. Krankheitsbedingt lässt sich manches während und nach dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr so organisieren und bewältigen, wie es vor der Erkrankung möglich war.

Im RBK und seinen Standorten berät und unterstützt das Team der Patientenkoordinatoren, das aus Pflegekräften und Sozialarbeitern besteht, Patienten, Angehörige und Mitarbeiter in allen Fragen der Nachversorgung.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen, den behandelnden Ärzten und Pflegekräften, Ihre bestmögliche Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt zu gestalten – egal ob es um die Themen stationäre bzw. ambulante Pflege, Unterstützungsangebote wie Essen auf Rädern oder um sozial- und arbeitsrechtliche Fragen geht.

Da die Patientenkoordinatoren den Patienten und Angehörigen von Beginn des Krankenhausaufenthaltes an beratend zur Seite stehen, können die Angebote der Nachversorgung auf die gesundheitliche Entwicklungen des Patienten rasch angepasst werden.

Angebote der Patientenkoordination

  • Unterstützung bei der Organisation der Versorgung und Pflege zu Hause, in einer Kurzzeitpflege bzw. Pflegeheim
  • Beratung und Organisation von Reha-Maßnahmen
  • Organisation von Hilfsmitteln
  • Information und Beratung für Patienten und Angehörige in sozialrechtlichen und finanziellen Fragen
  • Beratung zur Pflegeversicherung
  • Beratung zum Schwerbehindertenrecht
  • Psychosoziale Beratung
  • Vermittlung von Beratungs- und Selbsthilfeangeboten

 

 

 

für das Forum CMG e.V. Torsten Urnauer, gf Vorstand