Patientenakten dienten beim Fasching als Konfetti

Beim Fasching in Dermbach (Wartburgkreis) sind zerschredderte Patientenakten als Konfetti unters Volk gebracht worden.

Vgl. Krankenhaus-IT JournalKH-ITjournal
Eine Anwohnerin habe beim Straßenfegen nach dem Karnevalsumzug zerschredderte Patientenunterlagen gefunden, auf denen der Name ihrer Schwester erkennbar war.


Nach Angaben des Klinikums Bad Salzungen handelt es sich möglicherweise um Papiere aus einer Außenstelle des vom Klinikum betriebenen medizinischen Versorgungszentrums. Eine am Mittwoch veranlasste Prüfung habe ergeben, „dass unter Missachtung der Vorschriften patientenbezogene Papiere nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden“, heißt es in einer Erklärung des Klinikums.

Geschreddertes Material wurde nicht bis auf die vorgeschriebene Größe zerkleinert

Geschreddertes Material aus dem Versorgungszentrum in Kaltennordheim sei nicht bis auf die vorgeschriebene Endgröße zerkleinert und aus den Praxisräumen entfernt worden. „Die Vermutung liegt nahe, dass dieses von dort den Weg auf die Dermbacher Straßen fand“, heißt es in der Erklärung. Im Klinikum selbst habe es keine Unregelmäßigkeiten gegeben, wie eine Überprüfung ergeben habe. Auf den in der Konfettikanone gelandeten Schnipseln sollen auch Namen der Ärzte erkennbar gewesen sein.

Das Krankenhaus hat den Landesdatenschutzbeauftragten nach eigenen Angaben unverzüglich über den Vorfall informiert. Hasse schickte noch am Mittwoch zwei Mitarbeiterinnen nach Dermbach, um den Vorfall vor Ort zu untersuchen. Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben nicht wegen des Vorfalls. Es liege keine Strafanzeige vor, sagte ein Sprecher der Landespolizeiinspektion Suhl.“

Anbieter meldet sich zu Wort
Nach Ansicht von Hans-Günter Börgmann vom weltweit agierenden Archivierungsdienstleister Iron Mountain könnte eine Datenschutzverletzung dieser Größenordnung sogar ein strafrechtliches Verfahren zur Folge haben. „Patientendaten zählten zu den sensibelsten Informationen. Neben den üblichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer enthalten sie oft brisante Details über den Krankheitsverlauf eines Patienten. Eine solch schwerwiegende Datenschutzverletzung wie in Dermbach könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein medizinischer oder psychopathologischer Befund, der ansonsten der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist“, kommentiert Börgmann.

Quelle:
http://www.medizin-edv.de/modules/AMS/article.php?storyid=3888

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